HMV-Nr. für trixi.

Großartige Neuigkeiten!

Unser dynamischer Stehtrainer trixi. kann jetzt noch leichter bei den Krankenkassen genehmigt werden. Er wurde unter der HMV-Nummer 28.29.01.1061 in das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen.

Laut GKV ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Das Training im dynamischen Stehtrainer trixi. hat für Kinder mit neurologischen Entwicklungsstörungen und Cerebralparese nachweislich positive Effekte auf Balance und Gehgeschwindigkeit. Wir freuen uns daher umso mehr über die Nachricht, dass einer zügigen Genehmigung und Kostenübernahme des Hilfsmittels nichts mehr im Weg steht.