Ratgeber Autositze
Auf was ist beim Kauf eines Reha-Autositzes zu achten? Erfahrt mehr in diesem Ratgeber.
Viele Kinder mit motorischen Einschränkungen haben besonderen Unterstützungsbedarf beim Sitzen und können daher nicht oder nur eingeschränkt in handelsüblichen Kinderautositzen bzw. Rückhaltesystemen sitzen. Reha-Autositze bieten zusätzliche Unterstützung bei der Positionierung. Zusätzliche Gurte, Fußstützen, Armauflagen, Polster und Pelotten helfen dabei, Becken, Oberkörper und Kopf so zu positionieren, dass das Kind möglichst aufrecht und bequem sitzen kann und dadurch sicher im Auto mitfährt.
Der Sitz muss für Kind und Familie mit allen Anforderungen passen
Es gibt verschiedene Kategorien von Autositzen für unterschiedliche Größen. Es ist wichtig, dass das Kind weder zu klein noch zu groß für den Autositz ist und dass der Kopf nicht über die Kopfstütze hinausragt. So wie das Kind wächst sollte auch der Autositz mitwachsen können. Die Sicherheitsgurte müssen eng am Körper anliegen und das Kind sollte sich im Sitz wohl fühlen.
Ein Reha-Autositz sollte den Unterstützungsbedarf des Kindes decken. Um bequem und sicher im Auto mitfahren zu können, sollte der Autositz für eine aufrechte und symmetrische Sitzhaltung sorgen. Wie dies am besten erreicht wird, variiert von Kind zu Kind. Zusätzlich zu Seitenführungspolstern an Becken und Oberkörper kann eine Armauflage bei der Aufrichtung helfen. Positionierungswesten oder -gurte können den Oberkörper noch weiter stützen, gerade bei Autositzen für größere Kinder, welche keinen integrierten 5-Punkt-Gurt haben. Auch eine Fußstütze kann bei größeren Kindern hilfreich sein, um eine gute Basis für die Aufrichtung zu schaffen. Und wer aufrecht sitzt ist nicht nur gut geschützt, sondern nimmt seine Umgebung auch besser war. Gerade bei Kindern mit schwacher Kopfkontrolle ist außerdem eine gute Unterstützung des Kopfes, zum Beispiel durch einstellbare Kopfstützen oder ein Stützkissen, wichtig. Zusätzlich ist es empfehlenswert, bei Kindern mit eingeschränkter Kopfkontrolle einen Autositz zu wählen, mit dem man möglichst lange rückwärtsgerichtet fahren kann (Reboarder). Denn hier ist der Kopf bei jeder Bremsung und bei Frontalaufprällen gut geschützt, da er in die Rückenlehne gedrückt wird. Bei vorwärts gerichteten Autositzen dagegen fällt der Kopf bei jeder Bremsbewegung nach vorn.
Autositze erleichtern den Alltag
Im Alltag muss ein Autositz vor allem praktisch sein. Der Sitz sollte gut ins Auto passen und einfach zu Nutzen sein. Je nachdem, wie häufig der Sitz zwischen verschiedenen Autos gewechselt werden muss, liegt vielleicht besonderes Augenmerk auf dem Gewicht und der Komplexität beim Installieren. Viele Autositze sind drehbar und unterstützen damit den Transfer, was im Alltag eine große Erleichterung sein kann. Auch Magnetfunktionen, welche die Gurte beim Ein- und Aussteigen aus dem Sitz halten, schonen die Nerven.
Probieren geht über Studieren. Bevor man sich für einen Reha-Autositz entscheidet, sollte man sich mit den Funktionen bekannt machen, und ausprobieren, ob der Sitz für das Kind und die Familie gut passt. Wir bieten dafür einmal im Monat unseren Test- und Erprobungstag an. Hier können all unsere Produkte ausprobiert und auf Herz und Nieren getestet werden.
Safety first – Autositze müssen zugelassen sein
Wie in einem vorherigen Beitrag beschrieben, dürfen aktuell grundsätzlich nur Autositze hergestellt und vertrieben werden, die nach der ECE R129 geprüft und zugelassen sind. Eine Teilprüfung oder eine „Prüfung in Anlehnung an“ reicht nicht aus. Die erfolgreiche Zertifizierung erkennt man an dem orangefarbenen Label. Hier werden neben dem Produktnamen, der Autositzkategorie, Nutzergröße und ggf. -gewicht die Zulassungsnummer des Autositzes nach der ECE R129, das Zulassungsland und die Seriennummer des Autositzes angegeben. Bei Reha-Autositzen endet die Zulassungsnummer mit dem Buchstaben „S“. Das steht für „Rückhaltesysteme für spezielle Bedürfnisse“. Die ECE R129 erlaubt für solche Autositze zusätzliche Rückhalteeinrichtungen wie Gurte für jeden Körperteil des Kindes. Diese sind nur zur Positionierung vorgesehen und ersetzen nicht das „Primäre Rückhaltesystem“, also zum Beispiel das ISOFIX System und den 5-Punkt Gurt einer Babyschale oder den fahrzeugeigenen Dreipunktgurt, welche zur Sicherung des Kindes und Autositzes dienen. Dieses Zubehör ist also mit geprüft und hat die strengen Sicherheitsanforderungen der ECE R129 bestanden.

Ein Autositz als Hilfsmittel
Unsere Reha-Autositze marie integral. und charlie integral. sind nicht nur Autositze und als solche zugelassen, sondern auch Medizinprodukte im Sinne der Medizinprodukteverordnung (MDR) und tragen zusätzlich zur ECE R129-Kennzeichnung das CE-Zeichen für Medizinprodukte. Diese Autositze sind Hilfsmittel, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung Beeinträchtigungen des Sitzens entgegenwirken und eine möglichst physiologische Sitzposition beim Transport im Auto ermöglichen. Wenn ein Kind diese Unterstützung benötigt (bestätigt durch eine ärztliche Verordnung), muss die Krankenkasse die Versorgung genehmigen. Der Reha-Fachhandel unterstützt bei der Auswahl des passenden Sitzes und reicht die Unterlagen zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein.
Hilfsmittelnummer erleichtert Beantragung
Einige Reha-Autositze haben eine Hilfsmittelnummer, was die Beantragung erleichtert. In das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der Krankenkassen werden aktuell nur Autositze neu aufgenommen, die nach der ECE R129 geprüft und mit dem Buchstaben S als Rückhalteeinrichtung für spezielle Bedürfnisse gekennzeichnet sind. Es gibt allerdings auch Autositze, die eine Hilfsmittelnummer haben und nicht nach der ECE R129 zugelassen sind. Diese Produkte wurden vor der Umsetzung der ECE R129 registriert.
Kein Wiedereinsatz bei Autositzen
Obwohl ansonsten all unsere Produkte zum Wiedereinsatz geeignet und auch dafür ausgelegt sind, schließen wir einen Wiedereinsatz bei Autositzen ganz klar aus. Autositze können z.B. durch jahrelange starke Temperaturschwankungen und Sonneneinstrahlung, durch Herunterfallen oder Unfälle Beschädigungen aufweisen, die man von außen nicht sehen kann. Auch wenn diese Beschädigungen nicht direkt sichtbar sind, können sie die Sicherheit eines Autositzes erheblich beeinträchtigen. Es ist also unmöglich als Außenstehender für die Sicherheit eines Autositzes zu garantieren, wenn dessen Geschichte nicht bekannt ist. Aus dem gleichen Grund sollte man keine Autositze gebraucht kaufen, deren Geschichte man nicht genau kennt.
Und wenn für mein Kind kein zugelassener Autositz passt?
Wir wissen, dass auch das bestdurchdachte Produkt nicht für jedes Kind passen kann. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) berücksichtigt dies glücklicherweise auch und ermöglicht die Nutzung einer Rückhalteeinrichtung, die nicht in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt ist (sprich eines Autositzes, der nicht nach der ECE R129 zugelassen ist). Dafür muss die folgende Bedingung erfüllt sein:
Der Fahrzeugführer führt eine ärztliche Bescheinigung mit, die auf den Namen des Kindes ausgestellt ist und bestätigt, dass kein zugelassener Autositz, sondern nur ein besonderer Autositz genutzt werden kann. Die Bescheinigung darf maximal 4 Jahre alt sein. Einen Vordruck für eure Ärztin oder euren Arzt findet ihr hier.
Unter diesem Hintergrund haben wir uns dazu entschieden, unseren Autositz sascha. weiterhin zu vertreiben, obwohl er nicht nach der R129 zugelassen ist. Wir empfehlen den sascha. ausdrücklich nur für diejenigen, die nicht in der marie integral., dem charlie integral. oder zugelassenen Reha-Autositzen anderer Hersteller sitzen können. Wenn nötig, kann der sascha. noch durch eine Modifikation oder Sonderanfertigung an die Bedürfnisse der Nutzerin / des Nutzers angepasst werden.
Und wenn mein Kind nur liegend transportiert werden kann?
Dank unserer Befestigungsösen zum Transport des Untergestells eignet sich unser Liegeschalensystem tina. nun perfekt für die Nutzung im Auto! Zugelassen nach DIN EN 7176-19 mit Nutzung in 50° Aufrichtung des Kopfteils mit Becken- und Schulterschräggurt bzw. Dreipunktgurt des Fahrzeugs. Wenn die notwendige Aufrichtung nicht erreicht werden kann, ist ein ärztliches Attest im Sinne der dritten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften mitzuführen!





